Informationen zum Testament

Ein Testament errichten:

 

Es ist auf jeden Fall sinnvoll, ein Testament aufzusetzen. Auch junge Ehepaare sollten überlegen, wer Erbe sein soll, wenn einem Ehepartner etwas zustößt. Der überlebende Ehegatte kann nur dann allein erben, wenn ein gültiges Testament vorliegt!

 

Das eigenhändige Testament muss handschriftlich verfasst und unterschrieben sein. Ehepaare können ein gemeinschaftliches Testament errichten. In diesem Fall müssen beide das von einem Ehepartner handschriftlich erstellte Testament unterschreiben.

 

Unterschriften immer mit vollem Vor- und Zunamen leisten, damit keine Personenmissverständnisse entstehen. Weiterhin ist äußerst wichtig, Ort und Datum der Niederschrift festzuhalten. Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, dass Ihr Testament auch in Kraft tritt, hinterlegen Sie dieses beim Amtsgericht oder Notariat in amtliche Verwahrung.

 

Wer seine Ehegatten oder Lebensgefährten absichern will, seinen Erben teure Rechtsstreitigkeiten sowie vor vermeidbaren Steuerzahlungen schützen will, sollte rechtzeitig mit einem Notar sprechen.

 

Einzeltestament eines verheirateten Erblassers

Mein letzter Wille

Ich, Willi Mustermann, setze hiermit meine Ehefrau Elfriede Mustermann, geborene Müller, zu meiner alleinigen Erbin ein. Ersatzerben sind unsere beiden Kinder Helga Mustermann und Ingrid Mustermann zu gleichen Anteilen. Ich widerrufe hiermit sämtliche früheren Verfügungen von Todes wegen.

 

Meyerstadt, den 28. Juli 2001

 

Willi Mustermann

Gemeinschaftliches Testament

Wir, die Eheleute Willi Mustermann und Elfriede Mustermann, setzen uns gegenseitig zu unseren alleinigen und unbeschränkten Erben ein. Erben des Letztverstorbenen sind unsere beiden Kinder Helga Mustermann und Ingrid Mustermann je zur Hälfte.

 

Wir widerrufen hiermit sämtliche früheren Verfügungen von Todes wegen.

 

Mayerstadt, den 28. Juli 2001

Willi Mustermann

 

Dieses Testament ist auch mein letzter Wille.

 

Mayerstadt, den 28. Juli 2001

Elfriede Mustermann