Bestattungsarten

Erdbestattung

Bei der traditionellen Bestattungsform wird der Sarg nach der Trauerfeier auf dem Friedhof in einem Grab beigesetzt.
Die Erdbestattung bedarf keiner besonderen Willenserklärung.

 

Wahlgrab:

Es kann grundsätzlich zwischen einem Reihen- oder einem Wahlgrab (Doppel- oder Familiengrab) entschieden werden. Bei einem Wahlgrab können Lage und Größe je nach Friedhofssatzung selbst bestimmt werden. Je nach Art können mehrere Beisetzungen in der Grabstelle vorgenommen werden. Grabmal und Grabpflege fallen nur einmal an. Ist bereits ein Grab vorhanden, wird die Verwendbarkeit geprüft und die Zustimmung des Nutzungsberechtigten eingeholt. Der Erwerb des Nutzungsrechtes an einer oder mehreren Wahlgrabstätten ist auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt, kann jedoch verlängert werden. In der Regel muss das Nutzungsrecht schon dann verlängert werden, wenn in eine mehrstellige Grabstätte eine weitere Bestattung erfolgt. Erforderlich ist dann die Nachzahlung der Gebühr für alle Grabstellen der jeweiligen Grabeinheit auf die gesetzliche Ruhefrist des Friedhofs. Diese ist bei den Friedhöfen je nach den Bodenverhältnissen unterschiedlich.

 

Reihengrab:

Ein Reihengrab wird von der Friedhofsverwaltung zugeteilt, eine individuelle Auswahl ist nicht möglich. In ein Reihengrab darf jeweils nur ein Verstorbener beigesetzt werden. Die Kosten für die Belegung eines Reihengrabes sind meist günstiger als bei einem Wahlgrab.

 

Anonyme Erdbestattung:

Dies ist eine Bestattung mit Beisetzung auf einem Gemeinschaftsfeld mit nicht individuell gekennzeichneten Grabstellen. Es gibt eine Reihe von Sonderformen auf verschiedenen Friedhöfen, wir informieren Sie über die Gegebenheiten auf dem von Ihnen gewünschten Friedhof.


Es sollte jedoch bedacht werden, dass bei dieser anonymen Beisetzungsart eine spätere Trauerarbeit und -bewältigung sehr erschwert wird, da eine persönliche Gedenkstelle fehlt. Der Besuch am Grab wird vielen Menschen oft erst später zu einem notwendigen Bedürfnis, ist dann jedoch nicht mehr möglich.

Seebestattung

Bei der Seebstattung wird die Urne außerhalb der Drei-Meilen-Zone auf dem offenen Meer beigesetzt. Die Angehörigen können auf Wunsch der Zeremonie beiwohnen, auch eine Bewirtung an Bord kann erfolgen. Die Angehörigen erhalten eine Seekarte mit den genauen nautischen Angaben des Bestattungsortes. Ansonsten gelten die gleichen Bedingungen wie bei einer Feuerbestattung.

Feuerbestattung

Feuerbestattung:
Auch für die Feuerbestattung wird ein Sarg benötigt. Der Sarg wird nach der Trauerfeier zum Krematorium überführt. Eine besondere Vereinbarung ist in jedem Fall notwendig. Entweder hat der Verstorbene eine handschriftliche Willensbekundung mit entsprechendem Inhalt hinterlassen oder die Angehörigen geben eine sinngemäße Erklärung ab. Für die Beisetzung selbst gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei der Erdbestattung.

 

Urnenwahlgrab:
Es kann grundsätzlich zwischen einem Reihen- oder einem Wahlgrab (Doppel- oder Familiengrab) entschieden werden. Je nach Art können mehrere Beisetzungen in einer Grabstelle vorgenommen werden. Vergleichen Sie dazu die Angaben zum Wahlgrab bei Erdbestattungen.

 

Urnenreihengrab:
Ein Urnenreihengrab wird von der Friedhofsverwaltung zugeteilt, es darf jeweils nur ein Verstorbener beigesetzt werden.

 

Anonyme Feuerbestattung:
Wird keine eigene Grabstätte gewünscht, kann die anonyme Beisetzung auf einer Gemeinschaftsgrabanlage oder einem Urnenhain ohne genaue Kennzeichnung der Grabstelle gewählt werden. Eine Trauerfeier ist hier genau wie bei allen anderen Bestattungsarten möglich. Es gibt einige Sonderformen auf verschiedenen Friedhöfen (z.B. Verstreuung der Asche auf einer Wiese). Wir informieren Sie über die regionalen Möglichkeiten. Auch hier gilt jedoch, dass bei dieser anonymen Beisetzung eine spätere Trauerarbeit sehr erschwert wird.

Baumbestattung „Friedwald“

Die Baumbestattung kann in verschiedenen Formen vorgenommen werden.


Zunächst ist eine Einäscherung des Leichnams erforderlich.


Die Asche wird dann in einem gesondert festgelegten Wald in die Erde gebracht worauf ein Baum gepflanzt wird, der mit den Nährstoffen der Asche wächst und gedeiht und so neues Leben daraus erwächst. Alternativ dazu kann die Asche auch unter einem bestehenden Baum gebracht werden. Bei Friedwald dient eine Namenstafel am Baum als Hinweis auf die Grabstelle. Bei anderen Baumgrabstätten ist dies aus patentrechtlichen Gründen teilweise nicht möglich. Es wird gewährleistet, dass der Baum über einen längeren Zeitraum nicht gefällt wird. Die Bäume sind registriert und in einer Karte eingetragen. Die Pflege übernimmt die Natur.

Almwiesenbestattung

Die Asche des Verstorbenen wird im Schweizer Kanton Wallis auf einer Almwiese im Blumenmeer vergraben. Auf Wunsch auch unter einem Edelweiß. Die Möglichkeit zur Aufstellung eines Grabsteines oder Kreuzes ist nicht gegeben. Eine Feier mit Angehörigen ist möglich.

Bestattung mit dem Heißluftballon

Die Luftbestattung setzt eine Einäscherung des Leichnams voraus.


Die Asche wird in einer besonderen Zeremonie mit einem Heißluftballon, in ruhiger Fahrt, über einem großen Waldgebiet in Frankreich ausgestreut. Angehörige können auf Wunsch an der Zeremonie teilnehmen. Bei dieser Bestattungsart empfiehlt sich wie bei der Seebestattung zu Lebzeiten vorsorglich eine Verfügung zu hinterlegen, die den Wunsch auf diese Weise die letzte Ruhe zu finden, klar erkennen lässt. Diese Bestattungsart wird nur von bestimmten Bestattern unterstützt.

Das Kolumbarium – eine Urnennischenwand

Das Kolumbarium ist meist eine kostengünstige Alternative zum Urnengrab.


Die Urne mit der Asche des Verstorbenen wird in einer Wandnische beigesetzt.


Je nach Friedhofsträger dauert die Ruhezeit zwischen 10 und 30 Jahren.


Nach der Beisetzung wird die Nische mit einer Abdeckplatte – meist aus Stein – verschlossen, welche in der Regel eine Aufschrift mit dem Namen des Verstorbenen trägt.


Die einzelnen Wandnischen im Kolumbarium können verschiedene geometrische Formen haben.


Gepflegt wird die Anlage immer vom Friedhofsträger.

Körperspende an ein anatomisches Institut

Die Körperspende an ein anatomisches Institut ist eine Möglichkeit der Bestattung, die sterblichen Überreste zur wertvollen Hilfe für die Allgemeinheit werden zu lassen. Da diese Bestattungsform sehr selten geworden ist, möchten wir an diesem Punkt nicht näher darauf eingehen. Gerne können wir Ihnen hierzu jedoch nähere Informationen geben.